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   BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06   

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https://dejure.org/2009,1826
BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06 (https://dejure.org/2009,1826)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV R 94/06 (https://dejure.org/2009,1826)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV R 94/06 (https://dejure.org/2009,1826)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2

  • openjur.de

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH; Begriff der "Ersatzleistung" und der "Entschädigung" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung; Unbeachtlichkeit der ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Recht der KG: Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Abfindung bei Auflösung eines Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung als eine tarifbegünstigte Entschädigung

  • datenbank.nwb.de

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH; Begriff der "Ersatzleistung" und der "Entschädigung" i.S. des § 24 Nr. 1a EStG; Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung; Unbeachtlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für das Ausscheiden in der Komplementär-GmbH

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine Abfindung bei Auflösung eines Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung als eine tarifbegünstigte Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umqualifizierung der Einkünfte eines Gesellschafter-Gf

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abfindung an Mitunternehmer für Auflösung seines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags bei einer Komplementär-GmbH ist tarifbegünstigt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abfindung an Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH steuerbegünstigt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Abfindung; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz; Mitunternehmer; Sondervergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 398
  • NJW 2010, 1232 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 389
  • BB 2009, 2115
  • DB 2009, 2129
  • NZG 2009, 1221
  • NZG 2009, 1276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Zwar waren auch die Einkünfte aus der Tätigkeit als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als Sondervergütungen in solche aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren und bildeten so einen Bestandteil der aus der mitunternehmerischen Beteiligung bezogenen Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94, BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720, m.w.N.).

    Das vom FG hervorgehobene Argument, die Umqualifizierung der Sondervergütungen stelle die Gleichbehandlung von Mitunternehmer und Einzelunternehmer sicher, weil Letzterer seine gewerblichen Einkünfte nicht durch schuldrechtliche Verträge mit sich selbst zum Teil anderen Einkunftsarten zuordnen könne, ist zwar für sich genommen zutreffend (vgl. etwa BFH-Urteile vom 27. April 2006 IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755, unter II.1.c der Gründe, und in BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720).

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur in solchen Fällen geboten, in denen neben einer Hauptentschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden, diese also bei weitem nicht erreichen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04

    Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Das vom FG hervorgehobene Argument, die Umqualifizierung der Sondervergütungen stelle die Gleichbehandlung von Mitunternehmer und Einzelunternehmer sicher, weil Letzterer seine gewerblichen Einkünfte nicht durch schuldrechtliche Verträge mit sich selbst zum Teil anderen Einkunftsarten zuordnen könne, ist zwar für sich genommen zutreffend (vgl. etwa BFH-Urteile vom 27. April 2006 IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755, unter II.1.c der Gründe, und in BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Eine solche Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, sind grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449).
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Weiter setzt der Begriff der Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst oder vom Steuerpflichtigen selbst unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck herbeigeführt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308); der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben.
  • FG Köln, 20.09.1995 - 12 K 3591/93

    Steuerfreiheit einer Abfindung eines Arbeitnehmer-Kommanditisten; Einordnung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
    Gleichwohl können die Einkünfte aus der Geschäftsführungstätigkeit von den anderen Bestandteilen der mitunternehmerisch bezogenen Einkünfte jedenfalls dann abgegrenzt werden, wenn der Mitunternehmer Geschäfte einer an der Mitunternehmerschaft beteiligten Kapitalgesellschaft führt (gl.A. im Ergebnis Brucker, Steuerwarte 2006, 154, 155; Paus, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1997, 37, 38; Preuschoff, Betriebs-Berater 1999, 1464, 1468; a.A FG Köln, Urteil vom 20. September 1995 12 K 3591/93, EFG 1996, 9, rkr.).
  • BFH, 06.11.2019 - X R 39/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus

    Darüber hinaus setzt die Annahme einer Entschädigung in Fällen, in denen die entsprechende Zahlung auf einer einvernehmlichen Vertragsänderung beruht, voraus, dass der Steuerpflichtige dabei unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 - IV R 94/06, BFHE 225, 398, unter II.2.a).
  • BFH, 11.06.2019 - X R 24/18

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von

    Darüber hinaus setzt die Annahme einer Entschädigung in Fällen, in denen die entsprechende Zahlung auf einer einvernehmlichen Vertragsänderung beruht, voraus, dass der Steuerpflichtige dabei unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 - IV R 94/06, BFHE 225, 398, unter II.2.a).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7032/16

    Abgeltung einer Kleinbetrags-Riester-Rente durch eine Einmalzahlung ist nicht

    Weiter setzt der Begriff der Entschädigung i. S. v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst oder vom Steuerpflichtigen selbst unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck herbeigeführt worden ist; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH, Urteil vom 24.06.2009 - IV R 94/06, BFH/NV 2009, 1877, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Allerdings sind Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (BFH-Urteile in BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442; vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835; vom 24. Juni 2009 IV R 94/06, BFHE 225, 398, BFH/NV 2009, 1877, unter II.3.).
  • FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14

    Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben

    Im Feststellungsverfahren ist zu entscheiden und durch Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a) Abgabenordnung (AO) gesondert festzustellen, ob begünstigte Einkünfte iSv § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen (BFH v. 24.06.2009, IV R 94/06, BFHE 225, 398) und ob die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG zulässig ist (BFH v. 25.07.1979, I R 175/76, BStBl. II 1980, 43).
  • FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im

    Für Entschädigungen im Rahmen einer Vereinbarung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, den Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung entwickelt (BFH - Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 94/06, BFH/NV 2009, 1877, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
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